Neues Sexualstrafrecht: Selbstbestimmung statt "Sittlichkeit"
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Am 07.06.1973 wurde ein neues Sexualstrafrecht verabschiedet, ein Meilenstein: Bis vor einem halben Jahrhundert verfolgte die BRD noch "Straftaten gegen die Sittlichkeit". Von nun an galt es, die sexuelle Selbstbestimmung zu schützen. Autorin: Heide Soltau