13 Avsnitt

  1. Folge 13 – Zulässigkeit der Revision

    Publicerades: 2022-06-25
  2. Folge 12 – Das Revisionsverfahren im Überblick

    Publicerades: 2022-01-02
  3. Folge 11 – Das erstinstanzliche Strafurteil

    Publicerades: 2021-11-02
  4. Folge 10 – Das erstinstanzliche Strafverfahren

    Publicerades: 2021-08-15
  5. Folge 9 – Einstellungen nach dem Opportunitätsprinzip

    Publicerades: 2021-07-11
  6. Folge 8 – Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen und Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO

    Publicerades: 2021-06-06
  7. Folge 7 – Abschlussverfügung und Anklageschrift

    Publicerades: 2021-05-01
  8. Folge 6 – Die Entschließung der Staatsanwaltschaft

    Publicerades: 2021-03-28
  9. Folge 5 – Jugendstrafrecht

    Publicerades: 2021-02-21
  10. Folge 4 – Ermittlungsverfahren und Zwangsmaßnahmen

    Publicerades: 2021-01-24
  11. Folge 3 – Örtliche Zuständigkeit, sachliche Zuständigkeit und Instanzenzug

    Publicerades: 2021-01-10
  12. Folge 2 – Gang durch das Strafverfahren

    Publicerades: 2020-12-13
  13. Folge 1 – Vorstellung, Disclaimer, Stationsplanung, Organisation der Staatsanwaltschaft, Rechtsquellen

    Publicerades: 2020-12-05

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Zielgruppe des Podcasts sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich entweder bereits in der Strafstation befinden oder diese abgeschlossen haben und den Podcast zur Wiederholung und Examensvorbereitung nutzen möchten. Der Podcast orientiert sich an Ablaufplänen von mir bekannten Arbeitsgemeinschaftsleiterinnen und -leitern, so dass er sich gerade für Referendarinnen und Referendare in der Station zur Vertiefung eignen sollte. Für Referendarinnen und Referendare, die sich gerade auf das Examen vorbereiten, sollte der Podcast als Möglichkeit der Wiederholung dienen. Dies ist besonders nötig, da zum Zeitpunkt des Staatsexamens die strafrechtliche Arbeitsgemeinschaft recht lange zurückliegt und eine wiederholende Arbeitsgemeinschaft nicht stattfindet. Der Podcast ist hinsichtlich seiner Kapitelmarken so konzipiert, dass diese erfahrenen Referendarinnen und Referendare entsprechend für sie nicht mehr relevante Teile überspringen können.

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